Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
---|---|---|
Montag | 9 – 11 Uhr | 16 – 18 Uhr |
Dienstag | 9 – 11 Uhr | geschlossen |
Mittwoch | 9 – 11 Uhr | 16 – 18 Uhr |
Donnerstag | geschlossen | geschlossen |
Freitag | geschlossen | 17 – 19 Uhr |
Samstag | nach Vereinbarung |
und nach Vereinbarung!
Termine und Terminvereinbarung
Die Termine finden als Hausbesuche bei Ihnen zu Hause statt. Termine können telefonisch oder per Email vereinbart werden.
Bei der Terminvereinbarung wird auch versucht zu klären, ob ein Hausbesuch medizinisch sinnvoll ist oder ob es sinnvoller ist, Ihr Tier direkt in einer Praxis / Klinik vorzustellen (wenn z.B. beim Vorgespräch Hinweise auf weitere, in der häuslichen Umgebung nicht mögliche Maßnahmen bestehen, z.B. Notwendigkeit einer Sauerstoffbox bei Atembeschwerden).
Die Terminvereinbarung bestätige ich Ihnen gerne schriftlich per eMail.
Sollte Ihnen einmal etwas dazwischen kommen oder Ihr Vierbeiner sich geschickt davon geschlichen haben, ist eine Absage des Termins bis 1h vorher kostenfrei möglich.
Bei akut auftretenden Beschwerden können Sie mich selbstverständlich gerne auch kurzfristig kontaktieren. Es ist dann im Einzelfall zu klären, ob es zeitnah möglich ist, einen Hausbesuch bei Ihnen zu organisieren.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Im Rahmen der Untersuchung werden mit Ihnen die zu erwartenden Kosten besprochen. Diese Angaben erfolgen in der Regel mündlich während des Gesprächs, oder auf Wunsch in schriftlicher Form als Kostenschätzung.
Das Honorar richtet sich nach der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT), welche von der Bundesregierung erlassen wird (letzte Änderung: 15.08.2022, gültig seit 22.11.2022). Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend.
Der §4 der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) regelt die Gebühren im tierärztlichen Notdienst. Gemäß dieser Regelung ist zu gesetzlich vorgegeben Zeiten eine Notdienstgebühr von 50,00 Euro zzgl. MwSt. zu erheben (z.B. an gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr). Zudem erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Satz 2 bis auf das Vierfache. Innerhalb der normalen Sprechzeiten wird keine Notdienstgebühr erhoben.
Die Anfahrtskosten errechnen sich aus dem Wegegeld vom Standort der Praxis aus (An der Breite 2, 93182 Duggendorf) und der in der GOT vorgegebenen Hausbesuchspauschale (GOT 40) von 34,50 Euro ohne MwSt.
Die Anfahrtskosten und eine Beratungspauschale wird bei jedem Hausbesuch in Rechnung gestellt, auch wenn es im weiteren Verlauf nicht möglich sein sollte, eine vollständige Untersuchung durchzuführen oder eine endgültige Diagnose zu stellen (z.B. weil dazu weitere Untersuchgen in einer Praxis oder Klinik erforderlich sind, z.B. Röntgen) oder weil sich Ihr Haustier der Untersuchung entzieht oder verweigert.
Welche Bezahlmöglichkeiten gibt es?
Sie können im Anschluss an die Behandlung bar oder per EC-Karte bezahlen.